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AGB

MediaRide – Sound & Vision AI Studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Grundlegende Bestimmungen
 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der MediaRide – Sound & Vision AI Studio (nachfolgend „Studio“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines Angebots, durch die Unterzeichnung des Feedbackbogens (Audit) oder durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers (z. B. per E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Studio schriftlich bestätigt werden.
 

3. Leistungen

Das Studio erbringt Leistungen in den Bereichen Filmproduktion, Audioproduktion, KI-gestützte Inhalte sowie Konzept- und Storyentwicklung. Produktionen können reale, KI-generierte oder kombinierte Inhalte enthalten. Inhalte mit Bezug zu jugendgefährdenden, diskriminierenden oder illegalen Themen (insbesondere „18+ Content“) werden nicht erstellt. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
 

4. Datenschutz und Datenverarbeitung

Personen- oder projektbezogene Daten sind vom Auftraggeber ausschließlich auf sicherem Wege an das Studio zu übermitteln. Das Studio verarbeitet im Rahmen der Produktion Daten mithilfe aktueller technischer Standards und KI-gestützter Systeme. Dabei werden keine personenbezogenen Daten für Trainings- oder Lernzwecke

verwendet. Sensible Daten, die besonderem Schutz unterliegen, sind vom Auftraggeber eindeutig zu kennzeichnen. Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Social-Media-Messenger werden aus Datenschutzgründen nicht für die Projektabwicklung eingesetzt.


Zusammenarbeit, Vergütung und Nutzungsrechte
 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und

Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Zuarbeit entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Projektlaufzeit für Rückfragen und Abstimmungen erreichbar zu sein.
 

6. Zusammenarbeit und Feedback

Das Studio arbeitet kooperativ mit dem Auftraggeber zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Im Angebot sind zwei Feedbackschleifen für Korrekturen enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
 

7. Abnahme

Nach Fertigstellung stellt das Studio das Werk zur Abnahme bereit. DerAuftraggeber verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt das Werk als abgenommen. Mit der Abnahme ist der Auftrag abgeschlossen. Weitere Änderungen sind Zusatzleistungen.
 

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Angebotspreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Restzahlung (50 %) ist bei Übergabe des fertigen Werkes sofort fällig. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Anwendung findet.
 

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungslizenz an dem beauftragten Werk, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ohne gesonderte Vereinbarung werden einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Weitergabe oder Veräußerung der Werke an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios zulässig. Das Studio ist berechtigt, die erstellten Werke zu Referenzzwecken (z. B. Showreel, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht

ausdrücklich widerspricht.
 

Haftung, Fremdleistungen und Schlussbestimmungen
 

10. Fremdleistungen und Zusatzkosten

Fremdleistungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind (z. B. Sprecher:innen, Schauspieler:innen,Lizenzmusik, Reisekosten, Location-Mieten), werden nur nach Absprache beauftragt und dem Auftraggeber gesondert berechnet. Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, die über den vereinbarten

Leistungsumfang hinausgehen, so gelten diese als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet.
 

11. Eigentumsvorbehalt und Datenaufbewahrung

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte und gelieferten Werke im Eigentum des Studios. Rohdaten und Projektdateien werden maximal 6 Monate nach Projektabschluss aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
 

12. Haftung

Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Logos, Texte,Bilder, Musik etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt das Studio von sämtlichen Ansprüchen

Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Materialien entstehen.
 

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Krankheit, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Studios) entbinden das Studio für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
 

14. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Unterlagen, Daten und Inhalte werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

15. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien bestätigt wurden.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Studios. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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